Im Zentrum allen notariellen Schaffens und im Fokus seiner Aufmerksamkeit steht für den Notar der Mensch. Daher steht für ihn, neben äußerster Genauigkeit und fundiertem Wissen, das Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte seiner Mandaten an oberster Stelle.
Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Bei zahlreichen Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars – wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten – für geboten hält.
Notare sind neben Gerichten berechtigt vollstreckbare Urkunden auszufertigen. Auf ihrer Grundlage finden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen statt. Darüber hinaus sind auch Schiedssprüche nur dann vollstreckbar, wenn sie von einem Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.
Weiterhin nehmen Notare Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Notare können daneben beispielsweise auch in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten oder vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, eidesstattliche Versicherungen abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere oder sonstige Kostbarkeiten verwahren.
Vorsorgende Rechtspflege. Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notare um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Höchste Qualität. Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von der Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.
Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbirgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Die gesetzliche Kostenordnung ist ein besonders soziales Gebührensystem: Jeder kann sich einen Notar leisten, da sich dessen Kosten nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich der Notar genommen hat.