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Ehe, Partnerschaft & Familie

Die Gründung einer Lebensgemeinschaft, egal ob ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen. In erster Linie bietet das deutsche Gesetz für die Bestreitung des gemeinsamen Lebensweges die Ehe an. Für gleichgeschlechtliche Paare sieht der Gesetzgeber hier die eingetragene Lebenspartnerschaft zur rechtlichen Absicherung vor. Daneben existieren in der modernen Gesellschaft in zunehmender Anzahl auch die sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Egal welche Form der Partnerschaft Sie wählen, es werfen sich zahlreiche Fragen auf, die es zu bedenken gilt, wie z.B:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder allein erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die Antworten auf diese Fragen fallen äußerst unterschiedlich aus. Äbhängigkeiten ergeben sich hier aus der Wahl der Partnertschaftsform, also ob in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt wird. Das Gesetz bietet jedoch an einer Vielzahl von Stellen die Möglichkeit zu individuellen Vereinbarungen.

Hier ist die genaue Kenntnis der Gesetzeslage die Vorraussetzung. Der Notar kann als unparteiischer Berater diese Kenntnis vermitteln und einen ausgewogenen Vertrag erarbeiten, um ein passendes rechtliches Rahmenwerk für ihre individuelle Lebenssituation zu schaffen.

Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption, ist der Notar der richtige Ansprechpartner.