Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können jeden von uns treffen. Sie können aber nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen, vielmehr können Krankheit und Unfall auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann. Hier sind Sie auf das Mitwirken Ihres Umfeldes angewiesen.
Hier gilt es einiges zu bedenken. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Um in derartigen Fällen nicht Fremden die Entscheidung über das weitere eigene Befinden zu überlassen, ist es ratsam vorzusorgen.
Der Notar steht Ihnen bei dieser Vorsorge zur Seite. Er bereitet für diese Notfälle auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und sonstige Anordnungen vor. So kann gewährleistet werden, dass ausgesprochene Vollmachten und andere Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Hier gilt es hauptsächlich die folgenden Vollmachten und Anordnungen zu unterscheiden:
- Generalvollmacht,
- Vorsorgevollmacht einschließlich Betreuungsverfügung,
- Patientenverfügung.
Jede Vorsorgeurkunde kann im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit Sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet wird. Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Derzeit sind dort bereits über 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden registriert.
Weitergehende Informationen zum Thema liefern auch folgenden Links:
- Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Flyer der Bundesnotarkammer zum Zentralen Vorsorgeregister
- Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD