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Unternehmen

Neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten muss ein Unternehmer auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler steht Ihnen das Notariat Peter Krolopp mit kompetenter Beratung bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge als verlässliche Hilfe zur Seite.

Optimale Rechtsform

Die Frage nach der optimalen Rechtsform stellt sich bei vielen Unternehmern als Herausforderung dar. Es sind zahlreiche Faktoren bei der Auswahl zu berücksichtigen. Insbesondere fallen rechtliche Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts sowie des Steuerrechts ins Gewicht.

Firma

Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Geschäftsverkehr auftritt und im Handelsregister eingetragen ist. Bei der Auswahl ist zu beachten, dass der Name zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und eine deutliche Unterscheidung von anderen Firmen mit sich trägt. Besonders in Bezug auf eine Eintragung als Wort- und Bildmarke ist ein unterscheidungskräftiger Phantasiename (z. B. „Paradiso GmbH“ für ein Sonnenstudio) geeignet. Wichtig ist hierbei, dass sich die Rechtsform des Unternehmens aus dem entsprechenden Zusatz erkennen lässt.

Eintragungen im Handelsregister

Nicht nur die Gründung bestimmter Gesellschaftsformen, sondern auch die Änderungen, die für den Geschäftsverkehr bedeutsam sind, müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die Eintragung handelsregisterpflichtiger Tatsachen bedarf der notariellen Mitwirkung. Hierbei erstellt der Notar den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Der Mandant erhält eine umfassende Beratung zur Eintragung und klärt Zweifelsfragen mit dem Registergericht.

Umorganisation und Übertragung von Unternehmensanteilen

In einer rasant wandelnden wirtschaftlichen Umwelt werden Maßnahmen, wie die Wandlung in eine neue Rechtsform, Kooperationen oder Fusionen, immer häufiger. Charakteristisch dafür ist der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.
Da es sich dabei um komplizierte rechtliche Vorgänge handelt, schreibt der Gesetzgeber in vielen Fällen die Mitwirkung eines Notar vor.

Unternehmensnachfolge

Die sinnvolle Regelung der Nachfolge sollte rechtzeitig initiiert werden. Dabei stehen häufig der Schutz der Arbeitsplätze bzw. die Erhaltung des Betriebes sowie die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen im Vordergrund. Die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers für Inhaberschaft und Geschäftsführung und die Einbindung des Seniorchefs in der aktiven Phase sind hier von großer Bedeutung.

In der Nachfolge geht es nicht allein darum, einen Unternehmensnachfolger zu finden, vielmehr sollte auch an den plötzlichen Todesfall des Unternehmers gedacht werden. Ausgerechnet in diesem Fall kann das Aufsetzen einer testamentarischen Anordnung das Unternehmen vor dem „Aus“ retten.

Grundsätzlich wird davon abgeraten, die testamentarische Regelung ohne sachverständige Beratung vorzunehmen. Insbesondere ist dabei eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig. Die Beratung in testamentarischen oder vertraglichen Belangen ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.